Professionellen Zahnreinigung (PZR):
Bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) handelt es sich um eine bewährte und sehr wirkungsvolle Maßnahme zum Erhalt der eigenen Zähne und der allgemeinen Gesundheit.
Ziel ist die Verhinderung von Karies und Parodontitis („Parodontose“) und deren direkten und indirekten Folgen.
Daher empfehlen die Zahnärztinnen und Zahnärzte der ZIRS die regelmäßige Durchführung der Professionellen Zahnreinigung. In der Regel ist die halbjährliche PZR ausreichend, bei vorhandenen Risikofaktoren wie starker Neigung zu Zahnbelägen, bestehender oder behandelter Parodontitis, Zahnfehlstellungen oder Implantatversorgungen kann eine häufigere Durchführung sinnvoll sein.
Über die einfache Zahnsteinentfernung, die 1x jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, hinaus werden bei der PZR weitere Maßnahmen durchgeführt:
Entfernung der weichen Zahnbeläge und des Biofilms
Reinigung der Zahnzwischenräume
Politur aller Zahnoberflächen
Fluoridierung der Zähne
Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und richtet sich nach dem Aufwand.
Bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) handelt es sich um eine bewährte und sehr wirkungsvolle Maßnahme zum Erhalt der eigenen Zähne und der allgemeinen Gesundheit.
Ziel ist die Verhinderung von Karies und Parodontitis („Parodontose“) und deren direkten und indirekten Folgen.
Daher empfehlen die Zahnärztinnen und Zahnärzte der ZIRS die regelmäßige Durchführung der Professionellen Zahnreinigung. In der Regel ist die halbjährliche PZR ausreichend, bei vorhandenen Risikofaktoren wie starker Neigung zu Zahnbelägen, bestehender oder behandelter Parodontitis, Zahnfehlstellungen oder Implantatversorgungen kann eine häufigere Durchführung sinnvoll sein.
Über die einfache Zahnsteinentfernung, die 1x jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, hinaus werden bei der PZR weitere Maßnahmen durchgeführt:
Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und richtet sich nach dem Aufwand.